Fachwissen

Vorausschauend, langfristig und nachhaltig planen

Haben Sie den Betrieb kürzlich übernommen? Planen Sie Änderungen in der Zusammenarbeits- und Gesellschaftsform? Steht eine Geschäftsaufgabe bevor? Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne, eine optimale Lösung zu finden.

Prozess von mehreren Jahren

Die Nachfolgeregelung in der Familie beginnt bereits mit der Berufswahl der Kinder, manchmal ist der Übernehmer bereits 10 Jahre vor der Übergabe bekannt oder nur einige Monate vor dem Termin.

1 Jahr vor der Übergabe

Zu diesem Zeitpunkt soll festgelegt werden, was überhaupt Bestandteil des Generationenwechsels sein soll. Möchte die abtretende Generation ein Grundstück oder Grundstücksteil zurückbehalten, ist ein Gesuch für die Entlassung aus dem Bodenrecht vorzubereiten. Zudem können die Schätzungen des Ertragswertes und des Inventars in Auftrag gegeben werden. Anschliessend erfolgt bereits eine Vorbesprechung auf dem Betrieb mit dem Berater.

6 Monate vorher

Folgende Pendenzen sind zu erledigen:

  • Information Verpächter Zupachtland, allfällige neue Verträge aufsetzen
  • Diskussion Abtretungsvorschlag in der Familie
  • Festlegung ausservertragliche Bestimmungen wie Mitarbeit auf dem Betrieb, allfälliger Mietvertrag, Zuständigkeiten etc.
  • Erstellung Kaufvertragsentwurf Grundbuch, bei Bedarf einen zusätzlichen Erbvertrag aufsetzen
  • Deklaration Grundstückgewinnsteuer
  • Kontaktaufnahme Fremdkapitalgeber, Gesuch Starthilfe
  • Meldung Bewirtschafterwechsel beim Landwirtschaftsamt und Anmeldung selbständige Erwerbstätigkeit bei der AHV

Eigentliche Hofübergabe

Sobald die Finanzierungs- und Vertragsbestandteile vorliegen, erfolgt die eigentliche Hofübergabe mit der Unterzeichnung der Verträge. Mit der letzten Buchhaltung und deren Liquidationsbilanz endet seitens Verkäufer die Hofübergabe.

Wir verfolgen gemeinsam mit Ihnen das Ziel, eine ideale Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.