Wichtiges von A–Z

Hier finden Sie alle Informationen für Ihren Messeauftritt.

Ausstellerhandbuch und Ausstellerreglement

Im Handbuch für Ausstellende finden Sie das gesamte Dienstleistungsangebot und alle notwendigen Informationen zur Teilnahme an der Tier&Technik 2025.

zum Ausstellerhandbuch

Das Ausstellerreglement regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Ausstellenden und den Olma Messen St.Gallen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Ausstellenden an Veranstaltungen der Olma Messen St.Gallen.

zum Ausstellerreglement

 

Broschüre für Ausstellende

Planen Sie Ihren Messeauftritt bei der Tier&Technik und erhalten Sie Informationen zur Messe.

zur Verkaufsbroschüre

 

Fakultative Ausstellungsversicherung

Die Ausstellungsgüter sowie das Standmaterial sind weder während des Messeaufenthalts noch während des Hin- und Rücktransports versichert. Deshalb wird dem Aussteller der Abschluss einer Ausstellungs- und Transportversicherung empfohlen. Das dafür vorgesehene Antragsformular mit Einzahlungsschein finden Sie hier:

zur Ausstellungsversicherung

 

Geländeplan

Hier finden Sie einen Übersichtsplan des Messegeländes.

zum Geländeplan

 

Informationen zu Auf- und Abbauzeiten

In Ausnahmefällen kann die Messeleitung die Auf- oder Abbauzeiten verkürzen. Betroffene Ausstellende werden frühzeitig informiert.

Die Aufbau- und Zufahrtszeiten werden mit dem Auffuhrplan bekannt gegeben und sind dringend einzuhalten. Vom Auffuhrplan abweichende Standaufbauzeiten bzw. Materiallieferungen sind mittels Formular bei der Messeleitung zu beantragen und gelten erst mit der schriftlichen Bewilligung als genehmigt. 

Aufbauzeiten

Die Aufbau- und Zufahrtszeiten werden mit dem Auffuhrplan bekannt gegeben und sind dringend einzuhalten. Vom Auffuhrplan abweichende Standaufbauzeiten bzw. Materiallieferungen sind bei der Messeleitung mittels Formular zu beantragen und gelten erst nach schriftlicher Bewilligung als genehmigt. 

Abbauzeiten

Sonntag, 23. Februar 2025 17.00–22.00 Uhr*
Montag, 24. Februar 2025

07.00–18.00 Uhr

Das Freigelände muss bis 07.30 Uhr vollständig geräumt sein.

Dienstag, 25. Februar 2025

07.00–17.00 Uhr

Alle Hallen müssen bis 17.00 Uhr vollständig geräumt sein. 

Interessierte Ausstellende aus dem Ausland

Ausstellern aus dem Ausland empfehlen wir, das Merkblatt zur Zollbehandlung zu lesen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass Sie die für die Messeteilnahme zu bezahlende Mehrwertsteuer zurück fordern können. Dies ist ab einem Betrag von CHF 500.– rückforderbare Mehrwertsteuer pro Kalenderjahr möglich. Details dazu finden Sie im Merkblatt.

Merkblatt für Ausstellende aus dem Ausland

 

Werbemöglichkeiten

Machen Sie auf Ihr Unternehmen aufmerksam, bewerben Sie Ihren Stand aktiv auf allen Kanälen und setzen Sie sich in Szene. Um Ihren Messeauftritt an der Tier&Technik erfolgreich zu bewerben, stellen wir Ihnen Werbemöglichkeiten zur Verfügung.

Ihre Werbemöglichkeiten

 

Wir helfen gerne weiter

Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrem Messeauftritt oder individuellen Wünschen gerne zur Verfügung.

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